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Die alten Rechnungen etc. stehen bei der Besichtigung
zur Ansicht zur Verfügung.


Wichtige Anmerkung


  • Vertragsabschluss wird über einen Notar besiegelt, nachdem das Finanzielle geklärt ist.
  • Selbstverständlich sind sämtliche, anfallenden Kosten wie z. B. Notar und Grunderwerbsteuer etc. vom Käufer zu tragen.
  • Das Angebot erfolgt „freibleibend“. Irrtum, Zwischen-, Bar- und/oder höherer Gebotsverkauf bleiben dem Eigentümer vorbehalten.


 

Beim Kauf eines Hauses fallen im allgemeinen für den Käufer folgende Kostenpositionen an: 

        Vor dem Kauf des Hauses:

1. Kaufpreis der Immobilie

2. Grunderwerbsteuer

3. Notarkosten

4. Grundbuchamtkosten
      (In den meisten Fällen sind sie in den Notarkosten enthalten.)

5.
Kosten für die Löschung der alten Grundschulden
(Löschungsbewilligungen liegen vor!)


Nach den Kauf des Hauses:

6. Kosten eines Energiegutachtens (Energiepass) etc.

7. Renovierungskosten

8. monatl. Ausgaben
     (Strom, Gas, Wasser, TV, Tel., Versich., Pachtgebühr usw.)


 



 
 

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